Rationalis igitur noster iuris ordinem sequetur, excussisque exactorum facultatibus nec non etiam nominatorum, si fiscus in universi debiti quantitate securitatem indemnitatis consecutus non fuerit, etiam vos ad restituenda fiscalia debita adstringet.
von nellie964 am 08.07.2020
Unser Rechnungsführer wird daher dem Rechtsgang folgen und nach Prüfung der Mittel der Eintreiber sowie auch der Benannten, falls der Fiskus keine Sicherheit der Schadloshaltung in Höhe der Gesamtschuld erlangt hat, wird er Sie auch zur Rückerstattung der Steuerschulden verpflichten.
von freya.876 am 30.01.2024
Daher wird unser Finanzbeamter das Rechtsverfahren befolgen und nach Prüfung der Vermögenswerte sowohl der Steuereintreiber als auch ihrer Bevollmächtigten, falls die Staatskasse keine ausreichende Sicherheit für den vollständigen Schuldenbetrag erhalten hat, Sie auch zur Rückzahlung der Staatsschulden verpflichten.