Sed nobis necesse est, ne prioris vitii materiam relinquamus, et ipsam regulam e medio tollere, ut liceat et ab heredibus et contra heredes incipere actiones et obligationes, ne propter nimiam subtilitatem verborum latitudo voluntatis contrahentium impediatur.
von Nils am 04.09.2022
Es ist für uns notwendig, damit wir nicht Material des früheren Mangels zurücklassen, die Regel selbst aus der Mitte zu entfernen, sodass es erlaubt sei, sowohl von Erben als auch gegen Erben Handlungen und Verpflichtungen zu beginnen, damit nicht durch übermäßige Wortklauberei die Weite des Willens der Vertragsparteien behindert werde.
von helen861 am 20.12.2015
Jedoch müssen wir diese Regel vollständig beseitigen, um das vorherige Problem nicht fortzuführen, und rechtliche Handlungen und Verpflichtungen sowohl von als auch gegen Erben zu ermöglichen, damit übermäßige sprachliche Formalitäten die beabsichtigte Bedeutung von Verträgen nicht einschränken.