Sed nobis sensum contrahentium discutientibus veri simile esse videtur hoc inter eos actum, ut incipiat quidem contra morientem obligatio, immineat autem heredibus eius, donec ad effectum perducatur.
von pia.921 am 12.02.2022
Jedoch scheint es bei der Analyse der Absichten der Vertragsparteien wahrscheinlich, dass sie vereinbarten, dass die Verpflichtung zwar gegen die sterbende Person beginnen würde, aber ihre Erben weiterhin gebunden bleiben, bis sie vollständig erfüllt ist.
von arthur.c am 29.11.2020
Uns jedoch, die wir die Absicht der Vertragsparteien erörtern, scheint es wahrscheinlich, dass zwischen ihnen vereinbart wurde, dass die Verpflichtung zwar gegen den Sterbenden beginnen sollte, aber seine Erben belasten würde, bis sie zur Ausführung gebracht wird.