Poenales autem actiones, quas supra diximus, si ab ipsis principalibus personis fuerint contestatae, et heredibus dantur et contra heredes transeunt.
von olivia.913 am 03.04.2021
Strafrechtshandlungen, die wir oben erwähnt haben, werden, wenn sie von den Hauptbeteiligten selbst angefochten werden, sowohl an Erben weitergegeben als auch gegen Erben geltend gemacht.
von lia.944 am 28.09.2024
Wenn Rechtsverfahren wegen Strafen (die wir zuvor erwähnt haben) von den ursprünglichen Parteien selbst eingeleitet wurden, können diese sowohl von ihren Erben geerbt als auch gegen Erben verwendet werden.