Aliquando tamen etiam ex contractu actio contra heredem non competit, cum testator dolose versatus sit et ad heredem eius nihil ex eo dolo pervenerit.
von yanic826 am 11.03.2023
In manchen Fällen kann jedoch keine rechtliche Klage gegen einen Erben aufgrund eines Vertrags eingeleitet werden, wenn der Erblasser betrügerisch gehandelt hat und der Erbe nichts aus diesem Betrug erhalten hat.
von sofi.l am 26.07.2019
Manchmal ist jedoch selbst aus einem Vertrag keine Klage gegen den Erben möglich, wenn der Erblasser betrügerisch gehandelt hat und nichts von diesem Betrug an seinen Erben gelangt ist.