Debitori tuo si heres extitisti, actio, quam contra eum habuisti, adita hereditate confusa est.
von maxim9969 am 18.11.2024
Wenn Sie Erbe Ihres Schuldners geworden sind, hat der Rechtsanspruch, den Sie gegen ihn hatten, sich mit Antritt der Erbschaft aufgelöst.
von joris849 am 17.11.2014
Wenn du Erbe deines Schuldners geworden bist, ist die Klage, die du gegen ihn hattest, mit Antritt der Erbschaft erloschen.