Libertas testamento data adita hereditate contingit, et si heres scriptus per in integrum restitutionem abstinuerit hereditate, nihil ea res libertati obest.
von leonardo.867 am 25.10.2020
Die testamentarisch gewährte Freiheit wird wirksam, wenn die Erbschaft angetreten wird, und wenn der eingesetzte Erbe durch vollständige Wiederherstellung auf die Erbschaft verzichtet hat, hindert dies in keiner Weise die Freiheit.
von liliah903 am 20.08.2017
Die in einem Testament gewährte Freiheit wird mit Annahme des Erbes wirksam, und wenn der eingesetzte Erbe durch rechtliche Wiederherstellung auf das Erbe verzichtet, beeinträchtigt dies die Freiheit in keiner Weise.