Ex testamento defuncti libertates praestari non possunt hereditate non adita, vel si rei memoria propter crimen quod morte non intercidit damnata est.
von laila.941 am 24.09.2016
Aus dem Testament des Verstorbenen können Freiheiten nicht gewährt werden, wenn das Erbe nicht angetreten wurde, oder wenn das Andenken des Angeklagten wegen eines Verbrechens verurteilt wurde, das durch den Tod nicht erlischt.
von dua857 am 26.10.2020
Freiheiten, die in einem Testament gewährt wurden, können nicht erbracht werden, wenn entweder niemand das Erbe angenommen hat oder wenn das Andenken des Verstorbenen wegen eines Verbrechens verurteilt wurde, das den Tod überdauert.