Pacta, quae contra leges constitutionesque vel contra bonos mores fiunt, nullam vim habere indubitati iuris est.
von mailo.g am 06.08.2023
Vereinbarungen, die gegen Gesetze und Verfassungen oder gegen die guten Sitten geschlossen werden, haben keine rechtliche Gültigkeit.
von margarete.9962 am 24.10.2024
Es ist ein klares Rechtsprinzip, dass Vereinbarungen, die entgegen Gesetzen und Verfassungen oder gegen gute Sitten geschlossen werden, keine Rechtskraft haben.