Sed si eam hereditatem, posteaquam in iudicio obtinuisti, ei tradidisti, quem sententia superaveras, ea condicione pactoque, ut tam ceteris creditoribus quam tibi in eo, quod tibi deberetur, si eam hereditatem non adisses, satisfaceret, pacti conventionisque fides servanda est.
von tobias858 am 03.11.2022
Wenn du jedoch diese Erbschaft, nachdem du sie gerichtlich erstritten hattest, demjenigen übergeben hast, den du durch das Urteil besiegt hattest, unter der Bedingung und Vereinbarung, dass er sowohl den anderen Gläubigern als auch dir in Bezug auf das, was dir geschuldet würde, wenn du die Erbschaft nicht angetreten hättest, Genugtuung leisten sollte, so muss der Glaube an den Pakt und die Vereinbarung gewahrt werden.
von amira.9829 am 18.11.2015
Wenn man ein Erbe vor Gericht gewonnen und es dann demjenigen übergeben hat, den man besiegt hat, mit der Vereinbarung, dass er sowohl die anderen Gläubiger als auch den Betrag begleichen würde, der einem geschuldet gewesen wäre, wenn man das Erbe nicht angenommen hätte, dann muss diese Vereinbarung eingehalten werden.