Si te expilasse hereditatem sententia praesidis constitit, non ex eo, quod non et alia tibi poena inrogata est, furti improbioris infamiam evitasti.
von amina.o am 26.11.2021
Wenn durch das Urteil des Präsidenten festgestellt wurde, dass du eine Erbschaft geplündert hast, hast du durch die Tatsache, dass keine weitere Strafe gegen dich verhängt wurde, nicht die Schande des schändlicheren Diebstahls vermieden.
von conner.96 am 26.05.2020
Wenn durch das Urteil des Gouverneurs feststand, dass du einen Erbschaftsdiebstahl begangen hast, hast du die Schande eines schwerwiegenden Diebstahls nicht allein dadurch vermieden, dass dir keine zusätzliche Strafe auferlegt wurde.