Debitores qui bonis cesserint, licet ex ea causa bona eorum venierint, infames non fiunt.
von ahmet.m am 02.07.2014
Schuldner, die ihr Vermögen abtreten, verlieren nicht ihren guten Ruf, auch wenn ihr Vermögen infolgedessen verkauft wurde.
von tessa845 am 27.07.2013
Schuldner, die ihre Güter abgetreten haben, werden auch dann, wenn ihre Güter aus diesem Grund verkauft wurden, nicht unehrenhaft.