Qui bonis cesserint, nisi solidum creditor receperit, non sint liberati.
von anabell8851 am 29.05.2022
Personen, die Insolvenz anmelden, werden nicht von ihren Schulden befreit, es sei denn, der Gläubiger erhält die vollständige Zahlung.
von vinzent.f am 31.10.2013
Diejenigen, die ihr Vermögen abgetreten haben, werden nicht befreit, es sei denn, der Gläubiger hat den vollständigen Betrag erhalten.