Ecce enim debitor si bonis suis cesserit et cum eo creditor experiatur, defenditur per exceptionem NISI BONIS CESSERIT:
von ela.d am 25.12.2022
Sehen Sie, wenn jemand Insolvenz angemeldet hat, indem er sein Vermögen aufgibt, und ein Gläubiger versucht, ihn zu verklagen, wird er rechtlich geschützt, es sei denn, er hat sein Vermögen aufgegeben:
von natali.944 am 12.04.2023
Denn siehe, wenn ein Schuldner seine Güter abgetreten hat und ein Gläubiger Rechtsansprüche gegen ihn geltend macht, wird er durch eine Einrede verteidigt, ES SEI DENN, ER HÄTTE DIE GÜTER ABGETRETEN: