Item si quis ex sociis, mole debiti praegravatus, bonis suis cesserit et ideo propter publica aut propter privata debita substantia eius veneat, solvitur societas.
von amelie.v am 22.10.2014
Ebenso wird die Gesellschaft aufgelöst, wenn einer der Partner, von der Last der Schulden erdrückt, seine Güter aufgibt und deshalb wegen öffentlicher oder privater Schulden sein Vermögen verkauft wird.
von lara931 am 16.06.2019
Wenn ein Partner von Schulden überwältigt wird und gezwungen ist, sein Vermögen aufzugeben, und infolgedessen seine Vermögenswerte aufgrund öffentlicher oder privater Schulden verkauft werden, löst sich die Gesellschaft auf.