Item propter adversam valetudinem, propter quam nec suis quidem negotiis interesse potest, excusatio locum habet.
von ludwig.a am 13.03.2022
Auch eine schlechte Gesundheit, die jemanden daran hindert, seine eigenen Angelegenheiten zu bewältigen, ist eine zulässige Entschuldigung.
von yuna.m am 24.01.2023
Gleichermaßen gilt eine Entschuldigung aufgrund eines schlechten Gesundheitszustands, bei dem man nicht einmal in der Lage ist, sich um die eigenen Angelegenheiten zu kümmern.