Si quos iudices vel propter adversam et longinquam corporis valetudinem vel propter neglegentiam aut furtum vel simile aliquod vitium sublimitas tua inutiles esse reppererit, his ab administratione remotis et vice eorum aliis subrogatis furibusque poenis legitimis subactis ad nostrae mansuetudinis scientiam non crimina, sed vindicta referatur.
von mattis.942 am 09.09.2020
Wenn Eure Erhabenheit Richter als unbrauchbar befunden hat, sei es aufgrund anhaltender und schwerwiegender Körpererkrankung, sei es wegen Nachlässigkeit, Diebstahl oder eines ähnlichen Vergehens, sollen diese von der Verwaltung entfernt und durch andere ersetzt werden, und die Diebe sollen den rechtmäßigen Strafen unterworfen werden. Nicht die Verbrechen, sondern die Strafe soll der Kenntnis Unserer Milde vorgelegt werden.
von romy.i am 17.02.2019
Sollten Sie Richter finden, die aufgrund chronischer Krankheit, Nachlässigkeit, Diebstahl oder ähnlichem Fehlverhalten dienstuntauglich sind, sollten Sie diese aus ihrem Amt entfernen, sie durch andere ersetzen und sicherstellen, dass diejenigen, die des Diebstahls schuldig sind, rechtlich bestraft werden. Berichten Sie dann unserem Büro nicht über die Verbrechen selbst, sondern über die verhängten Strafen.