Formam a praefecto praetorio datam, et si generalis sit, minime legibus vel constitutionibus contrariam, si nihil postea ex auctoritate mea innovatum est, servari aequum est.
von yannik859 am 27.10.2019
Die von dem Präfekten der Prätorianergarde erteilte Form, auch wenn sie allgemein ist, ist in keiner Weise den Gesetzen oder Verfassungen entgegen, wenn danach nichts durch meine Autorität verändert wurde, zu beachten ist rechtmäßig.
von pauline8887 am 16.04.2015
Es ist angemessen, einer vom Prätorianerpräfekten erlassenen Verfügung zu folgen, sofern diese allgemein gültig ist, nicht im Widerspruch zu Gesetzen oder Verfassungen steht und nicht durch meine Autorität zwischenzeitlich verändert wurde.