De ordinario iudice semper illustris est cognitio praefecturae, licet militari viro ab eo facta fuerit iniuria.
von carolina.8895 am 01.01.2024
Was den ordentlichen Richter betrifft, ist die Zuständigkeit der Präfektur stets bedeutsam, selbst wenn einem Militärangehörigen von ihm Unrecht geschehen wäre.
von klara.861 am 27.04.2017
Die Präfektur hat stets eine übergeordnete Gerichtsbarkeit über den ordentlichen Richter, selbst wenn dieser eine Straftat gegen einen Soldaten begangen hat.