Contra autem, si viro iniuria facta sit, uxor iniuriarum agere non potest:
von linda.862 am 14.09.2018
Indessen kann, wenn einem Mann eine Verletzung zugefügt worden ist, die Ehefrau keine Klage wegen Verletzung einreichen:
von elin.855 am 13.03.2024
Wenn jedoch eine Ehefrau ihrem Ehemann Unrecht zufügt, kann sie nicht auf Schadensersatz klagen: