Idem ergo est et in servo alieno bona fide tibi serviente, ut totiens admittatur iniuriarum actio, quotiens in tuam contumeliam iniuria ei facta sit.
von lola.w am 17.03.2021
Die gleiche Regel gilt, wenn ein fremder Sklave dir in gutem Glauben dient: Du kannst eine Klage wegen Beleidigung einreichen, wenn ihm ein Schaden zugefügt wird, der als Beleidigung gegen dich verstanden werden kann.
von phil939 am 10.01.2019
Dasselbe gilt auch im Fall eines fremden Sklaven, der dir in gutem Glauben dient, dass eine Klage wegen Beleidigung jeweils dann zugelassen wird, wenn ihm zu deiner Schmach eine Beleidigung zugefügt wurde.