Nisi in contumeliam tuam pulsatus sit, tunc enim competit et tibi iniuriarum actio.
von nikolas915 am 16.07.2018
Sofern jemand als Beleidigung gegen Sie angegriffen wurde, steht Ihnen in diesem Fall das Recht zu, eine Schadensersatzklage einzureichen.
von teresa.953 am 19.02.2024
Sofern er nicht wegen einer Beleidigung gegen Sie geschlagen worden wäre, steht Ihnen alsdann eine Klage wegen Körperverletzung zu.