Si qui posthac velut indebitis oneribus gravati ad preces crediderint convolandum sive de naviculariis rationibus sive transvectionibus, rescripta, quae de omnibus his atque huiusmodi ordinationibus emitti contigerit, ad sedem sublimitatis tuae rescribantur.
von marleen.t am 18.05.2021
Sollte in Zukunft jemand der Ansicht sein, Eingaben einreichen zu müssen, weil er mit Gebühren ungerechtfertigt belastet wird, sei es in Bezug auf Schifffahrtskonten oder Transportangelegenheiten, so sollen alle zu diesen oder ähnlichen Vorschriften ergangenen offiziellen Antworten an Ihr Amt weitergeleitet werden.
von mustafa.b am 22.12.2013
Sollten künftig Personen, gleichsam unbillig belastet, glauben, dass sie Petitionen einreichen müssen, sei es bezüglich der Rechnungen der Schiffseigner oder von Transporten, so sollen die Reskripte, die über alle diese und ähnliche Anordnungen ergehen mögen, an den Sitz Eurer Hoheit zurückgeschrieben werden.