Quae si non servatur, ex stipulatu, si modo pacto subiecta est, actio dabitur.
von andreas.n am 16.03.2020
Wird dem nicht nachgekommen, kann rechtliche Schritte eingeleitet werden, sofern die formelle Zusage im Vertrag enthalten war.
von yara.b am 25.02.2015
Wenn dies nicht eingehalten wird, aus Vereinbarung, sofern es einem Vertrag unterworfen wurde, wird eine Rechtsverfolgung gewährt.