Creditoris falso procuratori solventi adversus eum indebiti repetitio, non obligationis liberatio competit.
von linn9894 am 03.08.2022
Wer an einen falschen Bevollmächtigten eines Gläubigers zahlt, dem steht gegen diesen die Rückforderung des Ungeschuldeten, nicht aber die Befreiung von der Verbindlichkeit zu.
von mattis.868 am 30.07.2022
Wenn jemand Geld an eine Person zahlt, die fälschlicherweise behauptet, ein Vertreter des Gläubigers zu sein, hat er das Recht, die Zahlung als nicht geschuldetes Geld zurückzufordern, bleibt aber gleichwohl von seiner ursprünglichen Verpflichtung unberührt.