Si creditoris voluntas iure subnixa liberari te debito volentis doceri potest, et antequam sollemniter tibi liberatio a successore praestetur, exceptionem tibi ex voluntate descendentem competere manifestum est.
von nick.828 am 13.01.2016
Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Gläubiger mit rechtlicher Grundlage die Absicht hatte, dich von der Schuld zu befreien, steht dir offensichtlich das Recht zu, eine Ausnahme auf Basis dieser Absicht geltend zu machen, und zwar auch schon bevor der Rechtsnachfolger dir die Entlastung förmlich gewährt.
von richard.829 am 06.06.2021
Wenn der Wille des Gläubigers, gestützt auf Recht, der wünscht, dich von Schulden zu befreien, nachgewiesen werden kann, und zwar selbst bevor die Befreiung dir förmlich vom Rechtsnachfolger gewährt wird, ist es offensichtlich, dass dir eine aus dem Willen abgeleitete Ausnahme zur Verfügung steht.