Sed et si quis ante militiam non iure fecit testamentum et miles factus et in expeditione degens resignavit illud et quaedam adiecit sive detraxit vel alias manifesta est militis voluntas hoc valere volentis, dicendum est, valere testamentum quasi ex nova militis voluntate.
von julien.q am 30.11.2016
Selbst wenn jemand vor dem Militärdienst ein ungültiges Testament errichtet hat und dann als Soldat im aktiven Dienst dieses wieder aufgenommen und Ergänzungen oder Streichungen vorgenommen hat oder anderweitig deutlich seine Absicht als Soldat gezeigt hat, dass es gültig sein soll, gilt das Testament als gültig, basierend auf der neuen Absicht des Soldaten.
von richard.877 am 11.04.2024
Selbst wenn jemand vor dem Militärdienst kein rechtmäßiges Testament errichtet hat und, nachdem er Soldat geworden und auf Expedition lebend, dieses wieder eröffnet und gewisse Dinge hinzugefügt oder abgezogen hat, oder anderweitig der Wunsch des Soldaten offensichtlich ist, dass dies gültig sein soll, muss gesagt werden, dass das Testament als aus dem neuen Willen des Soldaten stammend gilt.