Denique et si in adrogationem datus fuerit miles vel filiusfamilias emancipatus est, testamentum eius quasi militis ex nova voluntate valet nec videtur capitis deminutione irritum fieri.
von felix.821 am 28.06.2017
Schließlich gilt das Testament eines Soldaten, der in die Adoption gegeben wurde, oder eines aus der väterlichen Gewalt entlassenen Sohnes wie das eines Soldaten aufgrund der neuen Absicht als gültig und wird durch den Verlust des Rechtsstatus nicht ungültig.
von liya.958 am 13.10.2017
Schließlich bleibt das Testament eines Soldaten, der durch Adrogation angenommen oder ein abhängiger Sohn, der aus der väterlichen Gewalt entlassen wurde, als Testament eines Soldaten aufgrund seines neuen Rechtsstatus gültig und wird durch die Änderung seines Zivilstatus nicht als ungültig betrachtet.