Sciendum tamen est, quod ad exemplum castrensis peculii tam anteriores leges quam principales constitutiones quibusdam quasi castrensia dederunt peculia, atque eorum quibusdam permissum erat etiam in potestate degentibus testari.
von levi.868 am 20.05.2024
Es muss jedoch bekannt sien, dass sowohl frühere Gesetze als auch kaiserliche Verfügungen bestimmten Personen quasi-militärische Sondervermögen nach dem Vorbild des militärischen Peculium zugestanden, und einigen von ihnen wurde erlaubt, selbst während sie unter väterlicher Gewalt lebten, ein Testament zu errichten.
von jacob.9887 am 18.02.2016
Es ist zu beachten, dass nach dem Vorbild des militärischen Sondervermögens sowohl frühere Gesetze als auch kaiserliche Erlasse bestimmten Personen Eigentumsrechte ähnlich denen von Soldaten gewährten, und einigen dieser Personen wurde erlaubt, selbst während sie noch unter väterlicher Gewalt standen, Testamente zu errichten.