Si genero dotem dando pro filia pater communis eam reddi tibi extraneo constituto stipulatus est, nec sibi cessante voluntate nec tibi prohibente iure quaerere potuit actionem.
von muhamed.m am 07.04.2015
Als der Vater bei der Verheiratung seiner Tochter eine Mitgift an den Schwiegersohn gab und festlegte, dass diese an einen Dritten zurückgegeben werden sollte, konnte er keinen rechtlichen Anspruch begründen - weder für sich selbst, da ihm die Absicht fehlte, noch für den Dritten, da das Gesetz es verhinderte.
von julien.g am 06.05.2014
Wenn der gemeinsame Vater dem Schwiegersohn eine Mitgift für die Tochter gibt und dabei stipuliert, dass diese an einen als Außenstehenden Festgelegten zurückgegeben wird, konnte er weder für sich selbst bei Fehlen eines Willens noch für Sie bei rechtlicher Untersagung eine Rechtshandlung erlangen.