Si genero dotem dando pro filia pater communis eam reddi tibi extraneo constituto stipulatus est, nec sibi cessante voluntate nec tibi prohibente iure quaerere potuit actionem.
von julien.g am 06.05.2014
Wenn der gemeinsame Vater dem Schwiegersohn eine Mitgift für die Tochter gibt und dabei stipuliert, dass diese an einen als Außenstehenden Festgelegten zurückgegeben wird, konnte er weder für sich selbst bei Fehlen eines Willens noch für Sie bei rechtlicher Untersagung eine Rechtshandlung erlangen.