Rem, quam pater in dotem genero pro filia dedit nec recepit, alienare non potest.
von isabella.o am 25.02.2017
Die Sache, welche der Vater dem Schwiegersohn als Mitgift für die Tochter gegeben hat und nicht zurückgenommen hat, kann er nicht veräußern.
von jona.857 am 23.10.2017
Ein Vater kann eine Sache, die er seinem Schwiegersohn als Mitgift für seine Tochter gegeben hat und nicht zurückgenommen hat, nicht veräußern.