Simili quoque modo, sive pater pro filia sive mater sive ipsa pro se, sui iuris videlicet constituta, sive quilibet alius pro ea uxorem ducturo dotem dederit seu promiserit, quoniam et alio pro ea offerente dotem ipsa eam pro se videtur offerre.
von elena.966 am 26.06.2023
In gleicher Weise auch, sei es, dass der Vater für die Tochter, die Mutter oder sie selbst für sich selbst, offensichtlich in eigener Rechtsfähigkeit stehend, oder eine andere Person für sie, dem Ehemann eine Mitgift gegeben oder versprochen hat, da selbst wenn ein anderer die Mitgift für sie anbietet, sie selbst als diejenige gilt, die sie für sich anbietet.
von raphael.w am 18.11.2016
Ebenso wird es betrachtet, als hätte die Frau selbst eine Mitgift gegeben oder versprochen - ob der Vater für seine Tochter, die Mutter, die Frau selbst (sofern sie rechtlich unabhängig ist) oder jemand anderes in ihrem Namen die Mitgift dem zukünftigen Ehemann gibt oder verspricht, selbst wenn jemand anderes sie für sie anbietet.