Si praedium uxor tua dotale venumdedit, sponte nec ne contractum habuerit, nihil interest, cum rei tibi quaesitae dominium auferre nolenti minime potuerit.
von angelina.b am 22.09.2017
Wenn deine Ehefrau ein Mitgiftgrundstück verkauft, ob sie den Vertrag freiwillig oder nicht abgeschlossen hat, ist bedeutungslos, da sie dir die Eigentumsrechte an dem erworbenen Besitz gegen deinen Willen keinesfalls entziehen konnte.
von pascal.f am 09.03.2024
Es spielt keine Rolle, ob Ihre Frau das Mitgiftgrundstück freiwillig verkauft hat oder nicht, da sie nicht das Recht hatte, Ihnen gegen Ihren Willen das Eigentum an der Liegenschaft zu entziehen.