Si innocens est, sicut et spero et malo et, donec aliquid probetur, credo, poteritis absolvere.
von josefine.l am 20.04.2024
Falls er unschuldig ist, wie ich sowohl hoffe und vorziehe und, bis etwas bewiesen wird, glaube, werden Sie ihn freisprechen können.
von alessia.g am 03.02.2022
Wenn er unschuldig ist - was ich hoffe und zu hoffen wünsche und glaube, bis das Gegenteil bewiesen wird - werden Sie ihn freisprechen können.