Pecuniae indebitae per errorem, non ex causa iudicati solutae esse repetitionem iure condictionis non ambigitur.
von anna.lena.9813 am 11.08.2015
Es besteht kein Zweifel, dass zu Unrecht gezahltes Geld, das nicht auf einem Gerichtsurteil beruht, durch rechtliche Schritte zurückgefordert werden kann.