Si quid igitur probare potueris patrem tuum, cui heres extitisti, amplius debito creditori suo persolvisse, repetere potes.
von antonio862 am 31.03.2016
Wenn du nachweisen kannst, dass dein Vater, dessen Erbe du geworden bist, mehr an seinen Gläubiger gezahlt hat als die Schuld betrug, kannst du dies zurückfordern.
von lilja957 am 15.01.2019
Wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Vater, von dem Sie beerbt wurden, seinem Gläubiger mehr als die geschuldete Summe bezahlt hat, können Sie den Mehrbetrag zurückfordern.