Quotiens accipientis, non etiam dantis turpis invenitur causa, licet haec secuta fuerit, datum condici tantum, non etiam usurae peti possunt.
von cathaleya.f am 27.04.2019
Wenn nur der Empfänger, nicht der Geber, als unehrenhaft befunden wird, selbst wenn diese Unehrenhaftigkeit erst nachträglich eintritt, kann nur der Hauptbetrag zurückgefordert werden, nicht die Zinsen.
von matthis.d am 25.10.2018
Wenn der unehrenhafte Grund bei dem Empfänger, nicht auch bei dem Geber festgestellt wird, kann, obwohl dieser [Grund] nachträglich eingetreten sein mag, nur das Gegebene zurückgefordert werden, nicht jedoch können Zinsen verlangt werden.