Ab uno herede pro solido re veluti communi venumdata de pretio coheres venditoris negotiorum gestorum ratam faciens venditionem agere potest.
von matilda.m am 27.07.2013
Wenn ein Erbe eine scheinbar gemeinschaftliche Liegenschaft vollständig veräußert, kann der Miterbe den Verkauf genehmigen und einen Anspruch auf Geschäftsführung bezüglich des Preises geltend machen.
von diego.8963 am 20.08.2024
Von einem Erben, für den vollen Betrag, eine Sache als ob gemeinsam verkauft, kann der Miterbe des Verkäufers, der den Verkauf bestätigt, eine Geschäftsführungsklage bezüglich des Preises einreichen.