Quod si, ut proponis, administrationi se miscuit, negotiorum gestorum actio tam adversus eum quam contra heredes eius tibi competit.
von cathaleya.f am 16.04.2018
Wenn er sich, wie Sie darlegen, in die Verwaltung eingemischt hat, steht Ihnen die Klage aus Geschäftsführung sowohl gegen ihn als auch gegen seine Erben zu.
von jakob.9987 am 07.10.2023
Wenn er sich, wie du sagst, in die Verwaltung eingemischt hat, steht dir das Recht zu, eine Klage wegen Geschäftsführung sowohl gegen ihn als auch gegen seine Erben zu erheben.