Si mandatum solius mariti secutus tam ipsius quam uxoris eius negotia gessisti, tam tibi quam mulieri invicem negotiorum gestorum competit actio.
von elin.g am 15.05.2016
Wenn Sie sowohl die Geschäftsangelegenheiten des Ehemanns als auch der Ehefrau geführt haben, indem Sie ausschließlich den Anweisungen des Ehemanns folgten, haben sowohl Sie als auch die Ehefrau das Recht, sich gegenseitig wegen Geschäftsführung zu verklagen.
von benedict.n am 06.07.2023
Wenn du, dem Auftrag des Ehemannes allein folgend, sowohl seine als auch die Angelegenheiten seiner Ehefrau geführt hast, steht die Handlung der Geschäftsführung gegenseitig sowohl dir als auch der Frau zu.