Institoria tibi adversus eum actio competit, a quo servum mensae praepositum dicis, si eius negotii causa, quod per eum exercebatur, deposita pecunia nec reddita potest probari.
von chiara.x am 22.07.2018
Du kannst eine Geschäftsführungsklage gegen diejenige Person einreichen, die deiner Ansicht nach einen Sklaven mit der Leitung einer Bank betraut hat, wenn du nachweisen kannst, dass Geld im Zusammenhang mit dem Bankgeschäft, das der Sklave führte, hinterlegt wurde, aber nicht zurückgezahlt wurde.
von sophia.u am 07.12.2019
Die institutorische Klage steht Ihnen gegen denjenigen zu, von dem Sie behaupten, dass ein Sklave einer Geldwechselstube vorgesetzt wurde, wenn nachgewiesen werden kann, dass für das durch ihn betriebene Geschäft hinterlegte Gelder nicht zurückgezahlt wurden.