Et si a muliere magister navis praepositus fuerit, ex contractibus eius ea exercitoria actione ad similitudinem institoriae tenetur.
von noa848 am 12.01.2018
Und wenn eine Frau einen Schiffskapitän einsetzt, haftet sie für dessen Verträge nach der Reederei-Klage, ähnlich der Geschäftsführer-Klage.
von anastasija.904 am 21.11.2023
Und wenn von einer Frau ein Schiffskapitän bestellt worden ist, haftet sie für dessen Verträge in der exercitorischen Klage nach Maßgabe der institorischen Klage.