Sed causa iudicati in irritum non devocatur, nisi si probare poteris eum qui iudicaverat secutum eius instrumenti fidem, quod falsum esse constiterit, adversus te pronuntiasse.
von muhamed.w am 21.06.2018
Jedoch wird die Sache des Urteils nicht für ungültig erklärt, es sei denn, du kannst beweisen, dass derjenige, der geurteilt hat, indem er der Zuverlässigkeit jenes Instruments folgte, welches als falsch festgestellt wurde, gegen dich entschieden hat.