Nec tibi oberit sententia adversus debitorem tuum dicta, si eum collusisse cum adversario suo aut, ut dicis, non causa cognita, sed praescriptione superatum esse constiterit.
von thore.j am 28.11.2016
Das gegen Ihren Schuldner ergangene Urteil wird Sie nicht beeinträchtigen, wenn nachgewiesen wird, dass er entweder mit seinem Gegner gemeinsame Sache gemacht hat oder, wie Sie behaupten, nicht nach sachlicher Prüfung, sondern aufgrund einer Verfahrensformalie unterlegen ist.
von nour.d am 25.12.2020
Weder wird dir das Urteil gegen deinen Schuldner schaden, wenn nachgewiesen wird, dass er mit seinem Gegner gemeinsame Sache gemacht hat oder, wie du sagst, nicht nach ordnungsgemäßer Verhandlung, sondern durch Verjährung unterlegen ist.