Sed si probare poteris eum cui condemnatus es id quod furto amisisse videbatur recepisse, adversus iudicati agentem doli exceptione opposita tueri te poteris.
von finn.r am 08.01.2021
Wenn du jedoch beweisen kannst, dass derjenige, gegen den du verurteilt wurdest, das, was er durch Diebstahl verloren zu haben schien, zurückerlangt hat, und du dich gegen den Urteilsverfolgenden mit der Einrede des Betrugs verteidigen kannst, wirst du dich selbst verteidigen können.
von evelin.d am 02.03.2021
Wenn Sie nachweisen können, dass die Person, die den Prozess gegen Sie gewonnen hat, die angeblich gestohlene Sache tatsächlich zurückerlangt hat, können Sie sich gegen die Vollstreckung des Urteils durch die Einrede des Betrugs verteidigen.