Heredes, quos necem testatoris inultam omisisse constitit, fructus integros cogantur reddere.
von michael.958 am 04.05.2019
Erben, bei denen nachweislich feststeht, dass sie den Tod des Erblassers ungerächt gelassen haben, müssen sämtliche Erträge zurückzahlen.
von henrik.k am 31.08.2024
Die Erben, bei denen feststeht, dass sie den ungerächteten Tod des Erblassers vernachlässigt haben, werden gezwungen, die vollständigen Früchte zurückzugeben.