Directo autem libertas tunc dari videtur, cum non ab alio servum manumitti rogat, sed velut ex suo testamento libertatem ei competere vult.
von carlotta.969 am 31.12.2022
Freiheit gilt dann als unmittelbar gewährt, wenn jemand nicht einen anderen bittet, seinen Sklaven zu befreien, sondern vielmehr will, dass der Sklave die Freiheit durch seinen eigenen Willen erhält.
von luzi.l am 09.07.2019
Unmittelbar erscheint die Freiheit alsdann gegeben, wenn er nicht einen anderen bittet, den Sklaven zu entlassen, sondern will, dass die Freiheit ihm gleichsam aus seinem eigenen Testament zustehe.