Nec alius ullus directo ex testamento libertatem habere potest quam qui utroque tempore testatoris fuerit, et quo faceret testamentum et quo moreretur.
von marlen834 am 12.01.2021
Niemand kann die Freiheit unmittelbar druch ein Testament erhalten, es sei denn, derjenige gehörte dem Erblasser zu beiden Zeitpunkten an: sowohl als das Testament errichtet wurde als auch als der Erblasser starb.
von kiara.a am 12.08.2017
Und keine andere Person kann Freiheit unmittelbar aus einem Testament erlangen, als derjenige, der zu beiden Zeitpunkten des Erblassers Sklave war, sowohl als er das Testament errichtete als auch als er sterben würde.