At is qui directo testamento liber esse iubetur, ipsius testatoris fit libertus, qui etiam orcinus appellatur.
von lennart.r am 23.08.2017
Wenn jedoch jemand durch ein Testament direkt freigelassen wird, wird er zum Freigelassenen des verstorbenen Erblassers und gilt als Freigelassener der Unterwelt.
von tessa867 am 28.11.2013
Derjenige, der durch ein direktes Testament freigesetzt wird, wird zum Freigelassenen des Erblassers selbst, der auch orcinus genannt wird.