Qui autem ex causa fideicommissi manumittitur, non testatoris fit libertus, etiamsi testatoris servus sit, sed eius qui manumittit:
von kilian.l am 15.06.2022
Derjenige, der aufgrund eines Fideikommisses freigelassen wird, wird nicht zum Freigelassenen des Erblassers, auch wenn er Sklave des Erblassers war, sondern zum Freigelassenen desjenigen, der ihn freilässt:
von gabriel.829 am 27.02.2017
Wenn jemand aufgrund einer Treuhandvereinbarung freigelassen wird, wird er nicht zum Freigelassenen des Erblassers, auch wenn er dessen Sklave war, sondern zum Freigelassenen derjenigen Person, die tatsächlich die Freilassung durchführt: